Exportverpackungen aus Holz sind weit mehr als ein funktionales Transportmittel – sie unterliegen komplexen internationalen Vorschriften, die entscheidend für den reibungslosen Warenverkehr sind. Die ISPM 15-Verordnung definiert seit Jahren, welche Anforderungen Vollholz-Verpackungen wie Paletten, Kisten, Verschläge oder Stauholz erfüllen müssen, um die Einschleppung von Schädlingen über Landesgrenzen hinweg zu verhindern. Dabei sind die Regelungen nicht nur vielfältig, sondern werden in vielen Ländern auch unterschiedlich umgesetzt. Für professionelle Anbieter wie die Exportverpackung Sehnde gehört es daher zum Selbstverständnis, diese Anforderungen stets im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass jede Verpackung den internationalen Standards entspricht.
Mit der jüngsten Aktualisierung der ISPM 15-Verordnung, die 2025 in Kraft getreten ist, wurden einige Details nochmals geschärft. Die folgende Übersicht zeigt, welche Anpassungen Unternehmen jetzt besonders beachten sollten:
| Bleibt gleich | Geändert / präzisiert |
| Geltungsbereich: Vollholz ≥ 6 mm ist ISPM-15-pflichtig; Holzwerkstoffe sind ausgenommen. | Entrindung: Pflicht bleibt, Toleranzen sind klar definiert. Kleine, einzelne Rindenreste sind zulässig, größere Stücke nicht. In der Praxis entfernen wir Auffälligkeiten vor Versand. |
| Kernprinzip: Behandlung und IPPC-Markierung ersetzen länderspezifische Phyto-Nachweise. | Markierung: dauerhaft, gut lesbar auf zwei gegenüberliegenden Seiten; Ländercode, Betriebsnummer, Behandlungsart (z. B. HT/DH). Keine ablösbaren Etiketten. |
| HT als Standard: Hitzebehandlung ist global akzeptiert. | Verfahrensspektrum: DH (dielektrische Erhitzung) ist zugelassen; MB (Methylbromid) spielt in der EU praktisch keine Rolle mehr. |
| Behördliche Aufsicht: Herstellung/Behandlung nur über registrierte Betriebe, regelmäßige Kontrollen. | Reparatur/Wiederverwendung: Kleinreparaturen mit behandelten Ersatzteilen sind ok; bei großen Eingriffen Neubehandlung + neuer Stempel, alte Markierungen unkenntlich. |
| Konsequenzen: Bei Verstößen drohen Zurückweisung, Quarantäne oder Vernichtung – Kostenrisiko bleibt. | Kontrolldichte: Standard ist weltweit verbreitet; Unterschiede vor allem im Enforcement (USA/China/Australien strenger). |
| Dunnage: Holzpolster zählt als Holzverpackung und muss konform sein. | Praxisfokus: Mehr Augenmerk auf saubere Oberflächen (keine Fraßspuren/Schimmel) und vollständige Stempel – auch auf Zusatzleisten. |
Behandlungsverfahren
- Hitzebehandlung (HT): Das Holz wird in einer zertifizierten Kammer bis in den Kern auf Normtemperatur erhitzt und für die vorgeschriebene Zeit gehalten.
- Dielektrische Erhitzung (DH): Erwärmung per Hochfrequenz/Mikrowelle, ebenfalls mit Kernerwärmung.
Entscheidend ist, dass eine Lieferkette entsteht, bei der Schädlinge nicht eingeschleppt werden. Daher beziehen wir unser Holz nur von registrierten Betrieben bzw. behandeln wir es in zertifizierten Anlagen. Beim Wareneingang prüfen wir das Holz gründlich. Faktoren wie Schimmel, Fremdkörper und Schädlinge können so früh erkannt werden und gelangen gar nicht erst in unsere Produktion. Durch das anschließende Auftragen des IPPC-Stempels verhindern wir die Abweisung der Güter an den Grenzen.

Zielmärkte im Kurzcheck
Jeder Distribution hat zusätzlich zu den ISPM-Normen noch eigene Anforderungen. In der EU gilt innergemeinschaftlich meist keine Kennzeichnungspflicht. Bei Importen aus Drittstaaten gelten hingegen strengere Kontrollen. Die UK gilt seit dem Brexit als ebenfalls als Drittland.
In den USA/Kanada/Mexiko wird ISPM 15 konsequent durchgesetzt. Fehlt der Stempel oder ist er unlesbar, drohen Rückversand oder Vernichtung. Aber auch in Asien (Schwerpunkt China) ist ISPM 15 Pflicht. China legt dabei zusätzlich Wert auf die Rindenfreiheit.
Und in Australien/Neuseeland gelten sehr genaue Biosecurity-Prüfungen. Konforme Behandlung und Markierung sind dort zwingend notwendig.
Sie sehen, es herrschen viele verschiedene Anforderungen, Gesetze und Richtlinien, die es zu beachten gilt. Den Überblick zu behalten, ist nicht leicht, oder die Kapazitäten, sich mit der Thematik zu beschäftigen, reichen einfach nicht aus. Aber ohne die richtigen Stempel, Dokumente und Zertifizierungen kann es teuer werden.
Daher arbeiten wir immer nach demselben Maßstab, damit Ihre Güter ohne Probleme versendet werden können:
- Entrindung
- HT als Standard, DH bei Bedarf: beide mit Dokumentation.
- Stempel: an zwei Seiten, gut lesbar, vollständige Codes.
- Dunnage konform bereitstellen: keine unmarkierten Holzpolster.
- Reparaturen sauber regeln: klare Schwellen, Neubehandlung und Neustempel bei großen Eingriffen.
- Nachweis sichern: Fotos der Markierungen vor Verladung, Zuordnung der Chargen zur Sendung.
ISPM 15 ist eigentlich Routine, wurde aber 2025 noch einmal genauer gefasst. Wer Entrindung, Behandlung und Markierung diszipliniert umsetzt, vermeidet Standzeiten und Zusatzkosten.
Falls auch Ihnen die Kapazitäten fehlen, sind wir der richtige Partner für Ihre Versendungen in die ganze Welt. Wir kennen uns nicht nur mit den ISPM-Richtlinien aus, sondern schöpfen auch aus einem breiten Produktportfolio unserer Mitglieder der EVS-Gruppe und einer großen Wissensdatenbank.
Sprechen Sie uns an!



