EVS als Ihr reglementierter Beauftragter in Sachen Air Cargo
Seit den Anschlägen des 11. September 2001 werden die Sicherheitsbestimmungen in der Luftfahrt immer wieder verschärft. Es galten bereits seit 2002 spezielle Bestimmungen für alle, die in irgendeiner Form an der Lieferkette einer Luftfracht beteiligt sind. Am 29. April 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments in Kraft getreten. Darin finden sich neue Regeln, wie Unternehmen ihre Luftfracht in der zivilen Luftfahrt abwickeln müssen. Außerdem sind die Begriffe „Bekannter Versender“ und „Reglementierter Beauftragter“ neu definiert worden.
Generell darf Luftfracht nur noch mit dem Status „SICHER“ (SPX – Secured for Passenger Aircraft oder SCO – Secured for Cargo Aircrafts Only) in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen werden. Wer also in Zukunft seine Produkte per Luftfracht versenden möchte, hat zwei Möglichkeiten, diesen Sicherheitsstatus zu erreichen.
Unsere
Leistungen
Wir sind „Reglementierter Beauftragter“ RAC-Nr. DE/RA/00956-01/0317 Sicherungsmaßnahmen schneiden wir am Standort auf die Bedürfnisse Ihrer Waren und Güter zu. Wir bieten Ihnen optimierte Durchlaufzeiten von der Anlieferung bis zur Auslieferung. Wir begleiten und dokumentieren Ihr Projekt professionell, zuverlässig und garantieren damit sichere Luftfracht.
Die Exportverpackung Sehnde GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die sichere Handhabung Ihrer Waren und Güter, die Sie als sichere Luftfracht versenden wollen. Am Standort in Sehnde stehen wir Ihnen mit qualifiziertem Personal sowie hoher fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Wir sind bestens ausgestattet, Ihre logistischen Herausforderungen zu lösen.
Ihre
Möglichkeiten
Luftfracht „sicher“ selbst versenden
Luftfracht „sicher“ selbst versenden ist allerdings nur möglich, wenn das Luftfahrtbundesamt die behördliche Zulassung zum Bekannten Versendererteilt. Der Versender ist dann selbst dafür verantwortlich, die identifizierbare Luftfracht bzw. Luftpost am Betriebsstandort oder auf dem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Hier können bauliche bzw. infrastrukturelle Veränderungsmaßnahmen notwendig werden. Alle luftfrachtrelevanten Prozesse und Maßnahmen müssen in einem Luftfrachtsicherungsprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass das zuständige Personal regelmäßig Schulungen absolviert. Das Luftfahrtbundesamt führt wiederkehrend und vor allem unangemeldet Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die im Luftfrachtsicherheitsprogramm getroffenen Angaben eingehalten werden. Sind diese Auflagen erfüllt, bedarf es keiner erneuten Sicherheitskontrolle der identifizierten Luftfracht des Bekannten Versenders. Allerdings behält sie nur dann den Status „Sicher“, wenn alle teilnehmenden Unternehmen ebenfalls als „Sicher“ in der Lieferkette zertifiziert sind. Eine Spedition zum Beispiel muss dafür den Status „Reglementierter Beauftragter“ besitzen.
Luftfracht „sicher“ durch die Exportverpackung Sehnde GmbH versenden
Die Exportverpackung Sehnde GmbH ist „Reglementierter Beauftragter“ und führt die notwendigen Sicherheitskontrollen nach den gesetzlichen Vorgaben und in Abstimmung mit den Luftfahrtunternehmen durch. Dabei fließen die spezifischen Ausprägungen der jeweiligen Luftfracht (zum Beispiel Dichte und Gewicht) mit ein. Die Exportverpackung Sehnde GmbH ist als „Reglementierter Beauftragter“ in der Lage, Luftfracht vom „unsicheren“ in den „sicheren“ Status zu überführen.
Unser Anspruch an hohe Qualität spiegelt sich nicht nur in unseren Industrieverpackungen wieder.
Wir legen Wert auf gepflegte Hallen, bestens ausgestattete Arbeitsplätze und effiziente Wege. Überzeugen Sie sich und melden Sie sich zu einer exklusiven XPLORE Tour an.