Der BREXIT und die Auswirkung auf die Logistik

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Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittland, mit (fast) allen Konsequenzen. Auch wenn in einem Eilverfahren ein Handelsabkommen abgeschlossen wurde, das die Bürokratie im Hinblick auf die Dokumentation vereinfacht, so haben Logistikunternehmen wie EVS trotzdem allerhand zu tun.

Neben dem großen Thema der Zollabwicklung, das ein Umdenken im Umgang mit Warensendungen erfordert hat, spielt auch ein lange weniger beachtetes Thema eine große Rolle bei der Versorgung der Insel mit Warensendungen: die Palette.

Durch die Globalisierung stieg der Warenverkehr weltweit an, doch mit den Warensendungen wurden auch ungebetene Passagiere in Drittländer eingeschleppt. Die Rede ist von sogenannten „invasive alien species“. Dabei sind „alien species“ Arten, die durch menschlichen Einfluss in ein fremdes Gebiet eingeschleppt wurden. „Invasive“ beschreibt die Verdrängung einheimischer Arten durch die eingeschleppten Lebewesen.

Beispiele gibt es reichlich. Das wohl bekannteste ist die Wollhandkrabbe, die durch die Ballasttanks von Containerschiffen aus China eingeschleppt wurde. Trotz massiver Bekämpfung hat sich das Tier als invasive Art fest etabliert.

Der Im- und Export vom und ins Vereinigte Königreich findet innerhalb Europas hauptsächlich über den Landweg statt. Waren werden vorrangig auf Paletten transportiert, die ohne eine entsprechende Behandlung Lebewesen beheimaten könnten. Es wurde also die nachvollziehbare Regelung getroffen, dass Holzpackmittel einer Behandlung nach dem ISPM 15 Standard unterzogen werden müssen. Das passiert in erster Linie durch Hitze. Das Holz wird für mindestens 30 Minuten bei einer Kerntemperatur von 56° C erhitzt, was Lebewesen durch die Eiweißdenaturierung abtötet. Anschließend darf das Packmittel entsprechend gekennzeichnet werden.

Das bedeutet für Lagerware, dass sie umgepackt werden muss, sofern unbehandelte Packmittel verwendet wurden. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Ware auf eigene Kosten wieder zurückgeholt werden muss.Grundsätzlich sind diese Maßnahmen verständlich. Doch überlegt man, dass England seit 1973 Mitglied der EU ist und bis dato unbehandelte Packmittel akzeptiert hat, macht es nur wenig Sinn die ISPM 15 Standards hier einzuführen. Ob sinnvoll oder nicht: die Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Wir haben schon lange eine eigene Wärmekammer und können Packmittel nach ISPM 15 Standard herstellen.

Wenn Sie Bedarf an weiteren Informationen zum Versand von Waren nach England haben, hat der HPE viele Informationen gesammelt. Falls Sie Fragen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittland, mit (fast) allen Konsequenzen. Auch wenn in einem Eilverfahren ein Handelsabkommen abgeschlossen wurde, das die Bürokratie im Hinblick auf die Dokumentation vereinfacht, so haben Logistikunternehmen wie EVS trotzdem allerhand zu tun.

Neben dem großen Thema der Zollabwicklung, das ein Umdenken im Umgang mit Warensendungen erfordert hat, spielt auch ein lange weniger beachtetes Thema eine große Rolle bei der Versorgung der Insel mit Warensendungen: die Palette.

Durch die Globalisierung stieg der Warenverkehr weltweit an, doch mit den Warensendungen wurden auch ungebetene Passagiere in Drittländer eingeschleppt. Die Rede ist von sogenannten „invasive alien species“. Dabei sind „alien species“ Arten, die durch menschlichen Einfluss in ein fremdes Gebiet eingeschleppt wurden. „Invasive“ beschreibt die Verdrängung einheimischer Arten durch die eingeschleppten Lebewesen.

Beispiele gibt es reichlich. Das wohl bekannteste ist die Wollhandkrabbe, die durch die Ballasttanks von Containerschiffen aus China eingeschleppt wurde. Trotz massiver Bekämpfung hat sich das Tier als invasive Art fest etabliert.

Der Im- und Export vom und ins Vereinigte Königreich findet innerhalb Europas hauptsächlich über den Landweg statt. Waren werden vorrangig auf Paletten transportiert, die ohne eine entsprechende Behandlung Lebewesen beheimaten könnten. Es wurde also die nachvollziehbare Regelung getroffen, dass Holzpackmittel einer Behandlung nach dem ISPM 15 Standard unterzogen werden müssen. Das passiert in erster Linie durch Hitze. Das Holz wird für mindestens 30 Minuten bei einer Kerntemperatur von 56° C erhitzt, was Lebewesen durch die Eiweißdenaturierung abtötet. Anschließend darf das Packmittel entsprechend gekennzeichnet werden.

Das bedeutet für Lagerware, dass sie umgepackt werden muss, sofern unbehandelte Packmittel verwendet wurden. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Ware auf eigene Kosten wieder zurückgeholt werden muss.Grundsätzlich sind diese Maßnahmen verständlich. Doch überlegt man, dass England seit 1973 Mitglied der EU ist und bis dato unbehandelte Packmittel akzeptiert hat, macht es nur wenig Sinn die ISPM 15 Standards hier einzuführen. Ob sinnvoll oder nicht: die Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Wir haben schon lange eine eigene Wärmekammer und können Packmittel nach ISPM 15 Standard herstellen.

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